Krankenversicherung für Besucher

Krankenversicherung für Visum und Besucher in Deutschland

Das ist die Krankenversicherung für das Visum in Deutschland – für Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die Familie besuchen, als Touristen kommen oder bis zu 5 Jahre hier leben. Sie erfüllt die Anforderungen der deutschen Botschaft für das Schengen-Visum und das nationale Visum.

Kostenlose Beratung. Kein Aufschlag auf den Tarif des Versicherers.

Eine Versicherung für alle, die von außerhalb der EU kommen

Die Krankenversicherung für Besucher (Incoming-Versicherung) ist für Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union gedacht, die aus persönlichen, familiären oder beruflichen Gründen nach Deutschland reisen und während ihres Aufenthalts Krankenschutz brauchen.

Sie eignet sich für kurze Aufenthalte (Tourismus, Familienbesuche) ebenso wie für längere Zeiträume von bis zu 5 Jahren, solange kein Zugang zur gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) besteht.

Außerdem ist sie eine der Versicherungen, die die deutsche Botschaft für die Beantragung und Verlängerung des Schengen-Visums und des nationalen Visums (Visum Typ D) akzeptiert.

Was die Krankenversicherung für Besucher abdeckt

Ein umfassender Schutz, der die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland und die Vorgaben der deutschen Botschaft für die Visumerteilung erfüllt.

Arztkosten

Erstattung von Besuchen beim Hausarzt, bei Fachärzten, in der Notaufnahme und von ambulanten Behandlungen.

Krankenhaus

Erstattung der Kosten für stationäre Aufnahme, Eingriffe und Aufenthalt, einschließlich Notoperationen.

Verschriebene Medikamente

Übernahme der Medikamente, die ein Arzt im Rahmen der Behandlung verschreibt.

Rückführung

Zusatzkosten im Todesfall: Überführung ins Heimatland oder Bestattung in Deutschland bis zur entsprechenden Höhe.

Notfallhilfe rund um die Uhr

Notfallversorgung während des gesamten Aufenthalts in Deutschland und im übrigen Schengen-Raum.

Vorzeitige Kündigung

Sie können den Vertrag kündigen, wenn Sie früher in Ihr Land zurückkehren oder eine Anstellung mit einem Gehalt über der Minijob-Grenze beginnen (603 € brutto im Monat in 2026).

Krankenversicherung für das Visum in Deutschland 2026: die offiziellen Anforderungen

Die Krankenversicherung für das Visum muss je nach beantragtem Visumtyp unterschiedliche Bedingungen erfüllen. Hier sind die beiden Fälle mit den für 2026 geprüften Anforderungen.

Schengen-Visum

Kurzaufenthalt (bis 90 Tage)

Für Tourismus, Familienbesuche oder Geschäftsreisen. Die Botschaften verlangen eine im gesamten Schengen-Raum gültige Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € inklusive Rückführung.

Diese Versicherung erfüllt beide Anforderungen.

Nationales Visum (Typ D)

Längere Aufenthalte (über 90 Tage)

Nötig, um in Deutschland zu leben, zu studieren, einen Master zu machen oder aus familiären Gründen umzuziehen. Solange Sie keinen Zugang zur deutschen Sozialversicherung haben, gilt diese Versicherung als Krankenschutz.

Geeignet für Beantragung und Verlängerung des Aufenthaltstitels.

Anforderungen an die Krankenversicherung für das Visum in Deutschland 2026
Anforderung 2026 Schengen-Visum (Typ C) Nationales Visum (Typ D)
Aufenthaltsdauer Bis 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen) Über 90 Tage
Mindestdeckung 30.000 € Keine feste Summe: angemessener Krankenschutz für den gesamten Aufenthalt
Rückführung Pflicht In dieser Versicherung enthalten
Geforderter Geltungsbereich Gesamter Schengen-Raum Deutschland (diese Versicherung gilt zusätzlich im gesamten Schengen-Raum)
Gültigkeit Gesamter geplanter Aufenthalt Bis zum Zugang zur GKV oder PKV
Wo vorzulegen Deutsches Konsulat oder deutsche Botschaft in Ihrem Land Konsulat (Antrag) und Ausländerbehörde (Verlängerung)

Quelle der Schengen-Anforderung: Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, Visakodex der EU.

Möchten Sie wissen, was sie kostet? Sehen Sie sich die Tarife 2026 der Incoming-Versicherung in Deutschland an und schließen Sie direkt ab.

So funktioniert die Versicherung Schritt für Schritt

Das System funktioniert nach dem Erstattungsprinzip: Sie legen die Kosten vor und der Versicherer erstattet sie Ihnen. Hier der komplette Ablauf.

1

Sie erhalten Ihre Police als PDF

Nach dem Abschluss senden wir Ihnen die Police per E-Mail als PDF. Tragen Sie sie auf dem Handy oder ausgedruckt bei sich.

2

Sie wählen den Arzt frei

Sie können zu jedem Arzt, Facharzt oder Krankenhaus gehen. Es gibt keine feste Ärzteliste.

3

Sie zeigen Police und Ausweis vor

In der Praxis reicht es, das PDF der Police und Ihren Ausweis oder Reisepass vorzulegen.

4

Sie erhalten die Arztrechnung

Der Arzt schickt Ihnen die Rechnung, meist per Post. Sie haben etwa einen Monat Zeit, sie zu bezahlen.

5

Sie senden die Rechnung an den Versicherer

Sie leiten eine Kopie an die E-Mail-Adresse weiter, die wir Ihnen nennen, und geben Ihre Policennummer an, damit man Sie schnell zuordnen kann.

6

Sie erhalten die Erstattung und bezahlen den Arzt

Der Versicherer überweist den Betrag in etwa 3 Wochen auf Ihr Konto. Damit überweisen Sie die Rechnung an den Arzt.

Geltungsbereich

Wo Sie mit dieser Versicherung geschützt sind

Ihr Schutz beschränkt sich nicht auf Deutschland. Sie sind in allen Ländern des Schengen-Raums und in mehreren europäischen Kleinstaaten versichert.

  • Gesamte Europäische Union.
  • Länder des Schengen-Raums.
  • Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt.
  • Bei einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten sind Sie außerdem bis zu 6 Wochen pro Jahr in Ihrem Heimatland geschützt.

Wichtig: Die Versicherung gilt nicht in Ihrem Heimatland, verstanden als Ihr ständiger Wohnsitz vor der Einreise nach Deutschland – mit Ausnahme der genannten 6 Wochen pro Jahr.

Wann und wie Sie kündigen können

Diese Versicherung hat keine Mindestlaufzeit. Sie können sie kündigen, wenn sich Ihre persönliche oder berufliche Situation ändert. Das sind die häufigsten Fälle.

Sie beginnen eine Anstellung

Liegt Ihr Bruttogehalt über 603 €/Monat (2026), ist es kein Minijob mehr und Sie müssen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung und der Kündigung dieser Versicherung.

Sie heiraten und wechseln in die Versicherung Ihres Partners

Ist Ihr Ehepartner gesetzlich versichert, können Sie in die Familienversicherung aufgenommen werden. Sie müssen uns nur Bescheid geben und das Begrüßungsschreiben der gesetzlichen Kasse schicken.

Sie kehren in Ihr Land zurück oder ziehen um

Es genügt, uns die Abmeldung vom Einwohnermeldeamt (Abmeldebescheinigung) oder einen Nachweis des Rückflugs zu senden.

Sie beginnen ein Studium

Mit der Immatrikulation können Sie in die studentische Krankenversicherung wechseln. Für den Wechsel brauchen wir Ihre Immatrikulationsbescheinigung.

Häufige Fragen zur Krankenversicherung für das Visum in Deutschland

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Krankenversicherung für Besucher und zum Visum in Deutschland.

Welche Mindestdeckung verlangt die Botschaft für das Schengen-Visum?

Die deutsche Botschaft verlangt eine Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, inklusive Rückführung und gültig im gesamten Schengen-Raum für den gesamten Aufenthalt. So legt es Artikel 15 des EU-Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009) fest. Diese Versicherung erfüllt alle Anforderungen.

Welche Versicherungsunterlagen verlangt das deutsche Konsulat für das Visum?

Das Konsulat verlangt eine Bescheinigung oder Police mit Ihrem vollständigen Namen wie im Reisepass, den Versicherungsdaten für den gesamten geplanten Aufenthalt, der Mindestversicherungssumme von 30.000 €, der Gültigkeit im gesamten Schengen-Raum und der Bestätigung, dass die Rückführung enthalten ist. Wir senden Ihnen die Police als PDF mit all diesen Angaben, damit Sie sie direkt beim Konsulat vorlegen können.

Was ist der Unterschied zwischen dem Schengen-Visum und dem nationalen Visum (Typ D)?

Das Schengen-Visum (Typ C) gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen: Tourismus, Familienbesuche oder Geschäftsreisen. Das nationale Visum (Typ D) gilt für Aufenthalte über 90 Tage: leben, studieren oder Umzug aus familiären Gründen, und führt später zum Aufenthaltstitel. Diese Versicherung gilt für beide, solange Sie keinen Zugang zur gesetzlichen (GKV) oder privaten (PKV) Krankenversicherung haben.

Kann ich diese Versicherung für meine Eltern oder andere Familienmitglieder abschließen, die zu Besuch kommen?

Ja. Das ist einer der häufigsten Fälle: Sie leben in Deutschland und schließen die Versicherung für Ihre Eltern oder ein anderes Familienmitglied ab, das zu Besuch kommt. Die Police wird auf den Namen des Besuchers mit seinen Reisedaten ausgestellt und dient als Versicherungsnachweis beim Visumantrag. Wir erledigen den Abschluss gemeinsam mit Ihnen.

Was ist die Verpflichtungserklärung, und ersetzt sie die Krankenversicherung?

Die Verpflichtungserklärung (Einladungsschreiben) ist das Dokument, mit dem sich die Person, die Sie in Deutschland aufnimmt, verpflichtet, die Kosten Ihres Aufenthalts zu tragen; das Konsulat kann sie als Nachweis des Reisezwecks verlangen. Sie ersetzt die Krankenversicherung nicht: Es sind unabhängige Anforderungen, und die Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € bleibt für das Schengen-Visum Pflicht.

Gilt diese Versicherung für die Verlängerung meines Visums in Deutschland?

Ja. Sie ist sowohl mit dem Schengen-Visum (Kurzaufenthalt) als auch mit dem nationalen Visum (Typ D, Langzeitaufenthalt) und der Verlängerung des Aufenthaltstitels vereinbar.

Muss ich den Arzt direkt bezahlen?

Der Arzt schickt Ihnen die Rechnung per Post an Ihre Adresse. Sie haben etwa einen Monat Zeit, sie per Überweisung zu bezahlen. In der Zwischenzeit senden Sie eine Kopie der Rechnung an den Versicherer, der Ihnen den Betrag in etwa 3 Wochen auf Ihr Konto überweist. Sobald das Geld da ist, überweisen Sie es an den Arzt. Wichtig: Geben Sie beim Einreichen der Rechnung immer Ihre Policennummer an.

Kann ich den Arzt frei wählen?

Ja. Sie können zum Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus Ihrer Wahl gehen. Es gibt keine feste Ärzteliste.

Wie lange kann ich diese Versicherung behalten?

Bis zu maximal 5 Jahre. Sie ist für befristete Aufenthalte gedacht, nicht für einen dauerhaften Wohnsitz. Für einen unbefristeten Aufenthalt müssen Sie je nach Situation in die gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Gilt die Versicherung außerhalb Deutschlands?

Ja. Sie sind in der gesamten EU, in den Ländern des Schengen-Raums, in Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt geschützt. Sie gilt nicht in Ihrem Heimatland (verstanden als Ihr ständiger Wohnsitz vor der Einreise). Ausnahme: Bei einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten sind Sie maximal 6 Wochen pro Jahr in Ihrem Heimatland geschützt.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Nein. Sie können jederzeit kündigen, wenn sich Ihre Situation ändert (Arbeitsbeginn, Heirat, Rückkehr in Ihr Land, Studienbeginn usw.).

Sind die Kosten der Rückführung enthalten?

Ja. Die Versicherung erstattet die Zusatzkosten im Todesfall: die Überführung ins Heimatland oder alternativ die Bestattungskosten in Deutschland bis zur Höhe der Rückführungskosten.

Muss die gesamte Versicherung im Voraus bezahlt werden?

Nein. Der Beitrag wird in der Regel monatlich per Lastschrift gezahlt. Wir beraten Sie zu den Optionen des jeweiligen Versicherers.

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Kosten

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