Arztkosten
Erstattung von Besuchen beim Hausarzt, bei Fachärzten, in der Notaufnahme und von ambulanten Behandlungen.
Das ist die Krankenversicherung für das Visum in Deutschland – für Menschen aus Nicht-EU-Ländern, die Familie besuchen, als Touristen kommen oder bis zu 5 Jahre hier leben. Sie erfüllt die Anforderungen der deutschen Botschaft für das Schengen-Visum und das nationale Visum.
Kostenlose Beratung. Kein Aufschlag auf den Tarif des Versicherers.
Die Krankenversicherung für Besucher (Incoming-Versicherung) ist für Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union gedacht, die aus persönlichen, familiären oder beruflichen Gründen nach Deutschland reisen und während ihres Aufenthalts Krankenschutz brauchen.
Sie eignet sich für kurze Aufenthalte (Tourismus, Familienbesuche) ebenso wie für längere Zeiträume von bis zu 5 Jahren, solange kein Zugang zur gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) besteht.
Außerdem ist sie eine der Versicherungen, die die deutsche Botschaft für die Beantragung und Verlängerung des Schengen-Visums und des nationalen Visums (Visum Typ D) akzeptiert.
Ein umfassender Schutz, der die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland und die Vorgaben der deutschen Botschaft für die Visumerteilung erfüllt.
Erstattung von Besuchen beim Hausarzt, bei Fachärzten, in der Notaufnahme und von ambulanten Behandlungen.
Erstattung der Kosten für stationäre Aufnahme, Eingriffe und Aufenthalt, einschließlich Notoperationen.
Übernahme der Medikamente, die ein Arzt im Rahmen der Behandlung verschreibt.
Zusatzkosten im Todesfall: Überführung ins Heimatland oder Bestattung in Deutschland bis zur entsprechenden Höhe.
Notfallversorgung während des gesamten Aufenthalts in Deutschland und im übrigen Schengen-Raum.
Sie können den Vertrag kündigen, wenn Sie früher in Ihr Land zurückkehren oder eine Anstellung mit einem Gehalt über der Minijob-Grenze beginnen (603 € brutto im Monat in 2026).
Die Krankenversicherung für das Visum muss je nach beantragtem Visumtyp unterschiedliche Bedingungen erfüllen. Hier sind die beiden Fälle mit den für 2026 geprüften Anforderungen.
Für Tourismus, Familienbesuche oder Geschäftsreisen. Die Botschaften verlangen eine im gesamten Schengen-Raum gültige Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € inklusive Rückführung.
Diese Versicherung erfüllt beide Anforderungen.
Nötig, um in Deutschland zu leben, zu studieren, einen Master zu machen oder aus familiären Gründen umzuziehen. Solange Sie keinen Zugang zur deutschen Sozialversicherung haben, gilt diese Versicherung als Krankenschutz.
Geeignet für Beantragung und Verlängerung des Aufenthaltstitels.
| Anforderung 2026 | Schengen-Visum (Typ C) | Nationales Visum (Typ D) |
|---|---|---|
| Aufenthaltsdauer | Bis 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen) | Über 90 Tage |
| Mindestdeckung | 30.000 € | Keine feste Summe: angemessener Krankenschutz für den gesamten Aufenthalt |
| Rückführung | Pflicht | In dieser Versicherung enthalten |
| Geforderter Geltungsbereich | Gesamter Schengen-Raum | Deutschland (diese Versicherung gilt zusätzlich im gesamten Schengen-Raum) |
| Gültigkeit | Gesamter geplanter Aufenthalt | Bis zum Zugang zur GKV oder PKV |
| Wo vorzulegen | Deutsches Konsulat oder deutsche Botschaft in Ihrem Land | Konsulat (Antrag) und Ausländerbehörde (Verlängerung) |
Quelle der Schengen-Anforderung: Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009, Visakodex der EU.
Möchten Sie wissen, was sie kostet? Sehen Sie sich die Tarife 2026 der Incoming-Versicherung in Deutschland an und schließen Sie direkt ab.
Das System funktioniert nach dem Erstattungsprinzip: Sie legen die Kosten vor und der Versicherer erstattet sie Ihnen. Hier der komplette Ablauf.
Nach dem Abschluss senden wir Ihnen die Police per E-Mail als PDF. Tragen Sie sie auf dem Handy oder ausgedruckt bei sich.
Sie können zu jedem Arzt, Facharzt oder Krankenhaus gehen. Es gibt keine feste Ärzteliste.
In der Praxis reicht es, das PDF der Police und Ihren Ausweis oder Reisepass vorzulegen.
Der Arzt schickt Ihnen die Rechnung, meist per Post. Sie haben etwa einen Monat Zeit, sie zu bezahlen.
Sie leiten eine Kopie an die E-Mail-Adresse weiter, die wir Ihnen nennen, und geben Ihre Policennummer an, damit man Sie schnell zuordnen kann.
Der Versicherer überweist den Betrag in etwa 3 Wochen auf Ihr Konto. Damit überweisen Sie die Rechnung an den Arzt.
Ihr Schutz beschränkt sich nicht auf Deutschland. Sie sind in allen Ländern des Schengen-Raums und in mehreren europäischen Kleinstaaten versichert.
Wichtig: Die Versicherung gilt nicht in Ihrem Heimatland, verstanden als Ihr ständiger Wohnsitz vor der Einreise nach Deutschland – mit Ausnahme der genannten 6 Wochen pro Jahr.
Diese Versicherung hat keine Mindestlaufzeit. Sie können sie kündigen, wenn sich Ihre persönliche oder berufliche Situation ändert. Das sind die häufigsten Fälle.
Liegt Ihr Bruttogehalt über 603 €/Monat (2026), ist es kein Minijob mehr und Sie müssen in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung und der Kündigung dieser Versicherung.
Ist Ihr Ehepartner gesetzlich versichert, können Sie in die Familienversicherung aufgenommen werden. Sie müssen uns nur Bescheid geben und das Begrüßungsschreiben der gesetzlichen Kasse schicken.
Es genügt, uns die Abmeldung vom Einwohnermeldeamt (Abmeldebescheinigung) oder einen Nachweis des Rückflugs zu senden.
Mit der Immatrikulation können Sie in die studentische Krankenversicherung wechseln. Für den Wechsel brauchen wir Ihre Immatrikulationsbescheinigung.
Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Krankenversicherung für Besucher und zum Visum in Deutschland.
Die deutsche Botschaft verlangt eine Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, inklusive Rückführung und gültig im gesamten Schengen-Raum für den gesamten Aufenthalt. So legt es Artikel 15 des EU-Visakodex (Verordnung (EG) Nr. 810/2009) fest. Diese Versicherung erfüllt alle Anforderungen.
Das Konsulat verlangt eine Bescheinigung oder Police mit Ihrem vollständigen Namen wie im Reisepass, den Versicherungsdaten für den gesamten geplanten Aufenthalt, der Mindestversicherungssumme von 30.000 €, der Gültigkeit im gesamten Schengen-Raum und der Bestätigung, dass die Rückführung enthalten ist. Wir senden Ihnen die Police als PDF mit all diesen Angaben, damit Sie sie direkt beim Konsulat vorlegen können.
Das Schengen-Visum (Typ C) gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen: Tourismus, Familienbesuche oder Geschäftsreisen. Das nationale Visum (Typ D) gilt für Aufenthalte über 90 Tage: leben, studieren oder Umzug aus familiären Gründen, und führt später zum Aufenthaltstitel. Diese Versicherung gilt für beide, solange Sie keinen Zugang zur gesetzlichen (GKV) oder privaten (PKV) Krankenversicherung haben.
Ja. Das ist einer der häufigsten Fälle: Sie leben in Deutschland und schließen die Versicherung für Ihre Eltern oder ein anderes Familienmitglied ab, das zu Besuch kommt. Die Police wird auf den Namen des Besuchers mit seinen Reisedaten ausgestellt und dient als Versicherungsnachweis beim Visumantrag. Wir erledigen den Abschluss gemeinsam mit Ihnen.
Die Verpflichtungserklärung (Einladungsschreiben) ist das Dokument, mit dem sich die Person, die Sie in Deutschland aufnimmt, verpflichtet, die Kosten Ihres Aufenthalts zu tragen; das Konsulat kann sie als Nachweis des Reisezwecks verlangen. Sie ersetzt die Krankenversicherung nicht: Es sind unabhängige Anforderungen, und die Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € bleibt für das Schengen-Visum Pflicht.
Ja. Sie ist sowohl mit dem Schengen-Visum (Kurzaufenthalt) als auch mit dem nationalen Visum (Typ D, Langzeitaufenthalt) und der Verlängerung des Aufenthaltstitels vereinbar.
Der Arzt schickt Ihnen die Rechnung per Post an Ihre Adresse. Sie haben etwa einen Monat Zeit, sie per Überweisung zu bezahlen. In der Zwischenzeit senden Sie eine Kopie der Rechnung an den Versicherer, der Ihnen den Betrag in etwa 3 Wochen auf Ihr Konto überweist. Sobald das Geld da ist, überweisen Sie es an den Arzt. Wichtig: Geben Sie beim Einreichen der Rechnung immer Ihre Policennummer an.
Ja. Sie können zum Hausarzt, Facharzt oder Krankenhaus Ihrer Wahl gehen. Es gibt keine feste Ärzteliste.
Bis zu maximal 5 Jahre. Sie ist für befristete Aufenthalte gedacht, nicht für einen dauerhaften Wohnsitz. Für einen unbefristeten Aufenthalt müssen Sie je nach Situation in die gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Ja. Sie sind in der gesamten EU, in den Ländern des Schengen-Raums, in Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt geschützt. Sie gilt nicht in Ihrem Heimatland (verstanden als Ihr ständiger Wohnsitz vor der Einreise). Ausnahme: Bei einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten sind Sie maximal 6 Wochen pro Jahr in Ihrem Heimatland geschützt.
Nein. Sie können jederzeit kündigen, wenn sich Ihre Situation ändert (Arbeitsbeginn, Heirat, Rückkehr in Ihr Land, Studienbeginn usw.).
Ja. Die Versicherung erstattet die Zusatzkosten im Todesfall: die Überführung ins Heimatland oder alternativ die Bestattungskosten in Deutschland bis zur Höhe der Rückführungskosten.
Nein. Der Beitrag wird in der Regel monatlich per Lastschrift gezahlt. Wir beraten Sie zu den Optionen des jeweiligen Versicherers.
Seit Jahren helfen wir Menschen aus dem Ausland, ihre Versicherung in Deutschland abzuschließen. Das sind die Gründe, uns zu vertrauen.
Wir helfen Ihnen, die Versicherung zu wählen, die am besten zu Ihrer Situation passt.
Kein Aufschlag auf den Tarif des Versicherers. Beratung kostenlos.
Wir arbeiten mit 95 % der besten Versicherer des Landes zusammen.
Wir begleiten Sie vor und während des Abschlusses der Versicherung.
Wir informieren Sie über Neuerungen und Änderungen, die Sie betreffen könnten.
Spezialisiert auf Menschen, die neu in Deutschland sind – wir kennen Ihre Fragen.
Wir nehmen Ihnen die deutsche Bürokratie ab. Einfach und schnell.
Unsere langjährige Erfahrung mit Versicherungen in Deutschland spricht für uns.
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